Lizenzvereinbarung zur Nutzung des

vorliegenden Software-Packages „PiXtend V2 Professional for CODESYS“

 

Allgemeine Bedingungen zur Überlassung des vorliegenden Software-Packages (Software Nutzungsvereinbarung)

Bitte lesen Sie die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die gelieferte Software in Benutzung nehmen.

 

Sie haben das nachstehende Software-Package entweder über den CODESYS-Store oder direkt vom Hersteller Kontron Electronics GmbH bezogen.

 

Die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen als Software-Anwender und der Firma

 

Kontron Electronics GmbH

Max-Planck-Str. 6

D-72636 Frickenhausen

GERMANY


Durch die Installation des Programmpaketes erkennen Sie die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.

 

Sollten Sie den nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die Software unverzüglich.

 

 

§ 1     Gegenstand der Lizenzvereinbarung

 

Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist das vorliegende Software-Package

„PiXtend V2 Professional for CODESYS“, das zusätzlich zu CODESYS installiert werden muss.

 

Die Funktionen des Software-Packages werden nachträglich zum Programmiersystem CODESYS Development System auf dem Entwicklungscomputer installiert. Die Anbindung ist nahtlos in die Entwicklungsumgebung integriert.

 

Das Ihnen zur Verfügung gestellte Software-Package besitzt keinen Lizenzmechanismus, ein Dongle (CODESYS Security Key) ist daher nicht erforderlich zur Nutzung des Software Packages.

 

"PiXtend V2 Professional for CODESYS" verwendet Beispielprogramme, Quelltextausschnitte und Software-Bibliotheken der Firma CODESYS GmbH. Deren Rechte, Pflichten und Lizenzvereinbarungen bleiben unberührt.

 

Die Software wird als Package geliefert und kann auf beliebig vielen Arbeitsplatzrechnern installiert werden.

 

 


 

§ 2     Nutzungsrechte

 

Die im Software Package enthaltenen Beispiele und die RC-Plug Bibliothek, die im Source-Code vorliegen, sind kostenfrei und unter der MIT License lizensiert. Bei den Beispielprogrammen sowie der RC-Plug Bibliothek ist es gestattet diese bei Bedarf zu bearbeiten, zu verändern und an Ihre eigenen Bedürfnisse anzupassen, sofern dies im Rahmen der MIT Lizenz erfolgt.

 

Die Ihnen zur Verfügung gestellten Software-Bibliotheken für das PiXtend V2 sind kostenfrei, es ist jedoch nicht gestattet, die gelieferten Bibliotheken zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder andere Verfahren des Reverse Engineering anzuwenden oder diese Aufgaben Dritten zu übertragen.

 

Es verbleiben alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software und des Programmpaketes bei der Firma Kontron Electronics GmbH.

 

§ 3     Gewährleistung

 

3.1          Kontron Electronics GmbH gewährleistet für das installierte Package im Wesentlichen die in der Produkthilfe beschriebene Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass das Programmpaket den Anforderungen des Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen vertraglich vereinbart sind.
  

3.2      Es gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation kommt.

 

3.3          Der Anwender hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von Kontron Electronics GmbH reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken sofern dies von Kontron Electronics GmbH erwünscht wird. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

 

3.4          Kontron Electronics GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch

(a)   unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Parametrierung

(b)   den Betrieb außerhalb der für das Produkt geltenden Spezifikation

(c)   unsachgemäße Vorbereitung und Wartung des Installationsortes oder

(d)   das Zusammenspiel mit von Kontron Electronics GmbH nicht freigegebener Hard- oder Software verursacht werden.

 

Eine besondere Garantie, aus der sich darüberhinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.

 

3.5          Vom Anwender mitgeteilte Mängel der überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden in der Regel von Kontron Electronics GmbH innerhalb angemessener Zeit behoben, es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf.

 

 

§ 4     Haftung

 

Kontron Electronics GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kontron Electronics GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Kontron Electronics GmbH schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Kontron Electronics GmbH ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

 

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt EUR 10.000,- aus dem Vertragsverhältnis.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Kontron Electronics GmbH.

 

Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Kontron Electronics GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

Vor der Inbetriebnahme von mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender verpflichtet ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.

§ 5     Kündigung der Vereinbarung

 

Diese Nutzungsvereinbarung bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der Anwender das Software-Package von Kontron Electronics GmbH deinstalliert und alle vorhandenen Kopien löscht.

 

§ 6     Geltendes Recht

 

Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichts­stand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist Stuttgart. Jede Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

 

 

§ 7     Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.